Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal
Tel. 061 / 843 94 66
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Regionale Kadaversammelstelle Buus
Ab dem 1. März 2024 heben die Gemeinden Maisprach, Nusshof und Wintersingen ihre kommunalen Kadaversammelstellen auf.
Weshalb wurde das gemacht? In vielen Oberbaselbieter Gemeinden wurden im Jahr 2022 die kommunalen Kadaversammelstellen durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) kontrolliert. Die Gemeinden Buus, Maisprach, Nusshof und Wintersingen haben daraufhin vom ALV die Aufforderung zur Mängelbehebung ihrer Sammelstellen erhalten. Da es aus heutiger Sicht keinen Sinn macht, dass jede einzelne Kommune in eine kostspielige Sanierung investiert, haben sich die vier Gemeinden zusammengetan und eine regionale Kadaversammelstelle in Buus geschaffen.
Wie sieht die neue Lösung aus? Annahme der Kadaver: Die Regionale Kadaversammelstelle Buus ist während den Öffnungszeiten durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Buus betreut. Es können tierische Abfälle und Kadaver bis maximal 50 kg entsorgt werden.
Neuer Standort: Buus, Neuer Kirchweg 1a, Werkhof
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 09.00 – 09.30 Uhr. Die Sammelstelle ist ausserhalb der Öffnungszeiten geschlossen und es ist verboten Kadaver zu deponieren. Nach Absprache mit dem jeweiligen Wasenmeister können in dringenden Fällen, Tierkadaver auch ausserhalb der Öffnungszeiten entsorgt werden.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
(Schulliegenschaften, Mehrzweckhalle, Gemeindeverwaltung)
Christian Schweizer
Natel 079 / 451 47 31
Wenn Sie für ein Baugesuch oder für andere Zwecke einen Situationsplan benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Nachführungsgeometer Jermann Ingenieure + Geometer AG, Sissach.
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden.
Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
Neu Anmeldung per eUmzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr online an-, ab- oder ummelden.
Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die Online-Adressänderungen an.
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit eUmzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder aber der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Informationen zu eUmzug finden Sie unter folgendem Link:
Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter, per Telefon oder E-Mail. Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldefrist von 14 Tagen.
Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips.
Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.
Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde vor. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr nocht nicht überschritten haben, müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr nocht nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Das Foto wird direkt bei uns auf der Verwaltung erstellt. Bitte bringen Sie ihre bestehende Identitätskarte mit. Falls Sie die Identitätskarte verloren haben, bringen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung mit.
Gebühren/Gültigkeiten:
Erwachsene (ab 18 Jahren) 10 Jahre Fr. 70.--
Kinder/Jugendliche (unter 18 Jahre) 5 Jahre Fr. 35.--
Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.
Neu: Ab 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft ihre biometrischen Daten in Liestal (Mühlegasse 8) oder in Basel (Spiegelgasse 6) erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen.
Domenica Bruegel-Magnolini
Tel. 061 / 981 20 94
muebe@eblcom.ch
Geschäftstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
VFKRBL
c/o Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
Postfach
4127 Birsfelden
info@gfkbl.ch
Anfragen an die Gemeindeverwaltung
Preise:
Oktober bis April
Einwohner von Buus und Maisprach (Fr. 210.--)
Auswärtige (Fr. 290.--)
Mai bis September (mit Zelt)
Einwohner von Buus und Maisprach (Fr. 240.--)
Auswärtige (Fr. 320.--)
Ihre neue Adresse in Buus melden Sie bitte der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug.