Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde Buus hat die Aufgabe, Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Buus in Notlagen zu informieren, zu beraten und bei ausgewiesener finanzieller Bedürftigkeit gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz allfällige Sozialhilfeleistungen zu erschliessen. Betroffene Personen werden mit der erforderlichen Diskretion beraten. Alle Dienste sind kostenlos.

Wir bitten Sie, den Antrag wahrheitsgetreu auszufüllen und zu unterschreiben. Anschliessend können Sie sich beim Präsidenten der Sozialhilfebehörde Buus melden, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Kontakt:

Roger Zumbrunn, Präsident SHB Buus

078 254 03 42

sozialhilfebehoerde@buus.ch