Forderungen an die Gemeinde
Mitteilung vom
Sämtliche Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens am 15.12.2017 einzureichen. Für Rechnungen, die nach diesem Datum eingehen, kann die Bezahlung im alten Jahr nicht mehr gewährleistet werden.
Sämtliche Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens am 15.12.2017 einzureichen. Für Rechnungen, die nach diesem Datum eingehen, kann die Bezahlung im alten Jahr nicht mehr gewährleistet werden.
Gemeindeverwaltung
Hemmikerstrasse 7
4463 Buus
Tel. 061 845 10 00
Fax 061 845 10 01
Di: 10.00 - 11.45 Uhr
Do: 16.00 - 18.00 Uhr