Bedingtes Feuerverbot

Mitteilung vom

Die Waldbrandgefahr wird im Laufental und dem Unterbaselbiet als «erheblich» beurteilt (Stufe 3). Im Oberbaselbiet wird die Waldbrandgefahr als «mässig» beurteilt (Stufe 2).
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbe-sondere in südost- bis südwestexponierten Lagen. Bei zunehmendem Wind und / oder in Lagen mit ei-nem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal höher sein.

 

Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:  

  • Das Entfachen von Feuer ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht und ist jederzeit unter Kontrolle zu halten.
  • Funkenwurf ist sofort zu löschen. Feuer sind vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
  • Bei starkem oder böigem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
  • Es ist verboten, Raucherwaren wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten