Ab sofort: Verbindliche Massnahmen für alle Geflügelhalter (auch Hobbyhaltungen)
Mitteilung vom
In Deutschland nahe der Grenze zur Schweiz wurde Ende März 2021 das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Das Virus ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat nun vorbeugende Massnahmen angeordnet, um die Einschleppung des Virus in die Schweiz zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung in der Schweiz zu unterbinden.
WICHTIG: Alle Geflügelhaltungen, also auch Hobbyhaltungen, müssen amtlich registriert sein. Alle Geflügelhalter, welche noch nicht registriert sind, sind aufgefordert, dies nachzuholen. Das Meldeformular kann auf der Webseite des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen heruntergeladen werden.