Die Aufgrabung und/oder Benützung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für die Aufgrabungen und/oder Benützung sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch / Benützung Gemeindestrasse" einzureichen.