Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ einer Gemeinde. Sie setzt sich aus den stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die in der Einwohnergemeinde Buus ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und in der Einwohnerkontrolle registriert sind. Es findet mindestens zweimal jährlich eine Gemeindeversammlung statt. Die Einladung erfolgt mindestens 10 Tage vor der Versammlung mittels Mitteilung an alle Haushaltungen, Publikation in der Zeitung «fricktal.info» sowie auf unserer Homepage. Die Befugnisse der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz §47 Abs. 1 beschrieben.

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    Gemeindeversammlung
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