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Der Kanton Basel-Landschaft lockert die Massnahmen bezüglich Trockenheit
Mitteilung vomAllgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen.
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsgebietes und des Offenlands teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4.
Lockerung von Massnahmen per 28. August 2026, 12.00 Uhr
Das absolute Feuerverbot wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Siedlungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen.
Aufgehoben wird zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.
Das Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs wird ebenfalls aufgehoben. Ein solches gilt weiterhin für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
• Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Medienmitteilung vom 25. Juni 2026
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. -
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Anwohnerinformation über Arbeiten im Talweg
Mitteilung vomUm die Werkleitungsarbeiten an der Kreuzung Talweg / Vormattweg / Kehrmattweg realisieren zu können, ist eine Vollsperrung der Kreuzung unumgänglich. Fussgänger und Velofahrende können jederzeit die Kreuzung passieren. Die Arbeiten an der Kreuzung dauern vom Montag, 24.08.26 bis Freitag, 04.09.26 an. Während dieser Zeit sind die Zufahrten ab der Rickenbacherstrasse in den Vormattweg / Talweg / Kehrmattweg als Sackgasse signalisiert. Der detaillierte Plan finden Sie im angefügten Dokument.
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Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken
Mitteilung vomWir bitten alle Liegenschaftseigentümer, aus Gründen der Verkehrssicherheit, ihre Bäume und Sträucher sowie Hecken, die in die Strasse hineinragen, zurückzuschneiden.
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Saisonschluss Schwimmbad Buus
Mitteilung vomSaisonschluss im Schwimmbad Buus ist am Sonntag, 30. August 2026.
Allen Besuchern, aber auch dem Personal und der Kiosk-Equipe, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. -
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Einladung zur Besichtigung des neuen Grundwasserpumpwerks im Tal - Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen!
Mitteilung vomDateien -
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Bauprojekt Neubau Grundwasserpumpwerk im Tal - Kurzbericht April bis Juli 2026 - Beginn Werkleitungsarbeiten
Mitteilung vomDateien -
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Geschwächte Bäume - erhöhte Vorsicht geboten
Mitteilung vomTrockenheit und Hitze setzen der Natur in unserer Region stark zu. Dadurch steigt auch die Gefahr von herabfallenden Ästen und Bäumen. Im Wald wie auch im Siedlungsgebiet ist deshalb erhöhte Achtsamkeit gefragt.
Das Jahr 2026 gehört in der Nordwestschweiz zu den trockensten Jahren seit Messbeginn. Auch in den beiden Basel leiden die Wälder massiv unter der anhaltenden Hitze und Trockenheit. Ver trocknete Kronen, frühzeitiger Blattfall und abgestorbene Äste sind vielerorts sichtbar. Damit steigt die Gefahr von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen.
Die Böden führen seit Monaten deutlich zu wenig Wasser. Viele Bäume können ihren Bedarf nicht mehr decken und werfen Blätter oder ganze Kronenteile ab. Die intensive Sonneneinstrahlung ver ursacht zusätzlich Schäden an Stämmen und Kronen.
Aktuell ist deshalb bei Spaziergängen oder Wanderungen erhöhte Achtsamkeit gefragt: Nicht län ger als nötig unter Bäumen verweilen und den Wald bei Wind oder Gewittern meiden. Gesperrte Wege und Bereiche sind unbedingt zu respektieren. Die erhöhte Gefahr besteht dabei nicht nur im Wald, sondern kann auch im Siedlungsgebiet von geschwächten Bäumen und Ästen ausgehen.
Der Kantonale Führungsstab dankt der Bevölkerung für ihre Aufmerksamkeit, Eigenverantwortung und das konsequente Einhalten von Absperrungen.
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SRK-Fahrdienst Buus-Maisprach: Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer gesucht
Mitteilung vomDer Fahrdienst des Schweizerischen Roten Kreuz Baselland (SRK) von Buus-Maisprach steht Personen im AHV-Alter und mobilitätseingeschränkten Personen offen, die in Buus oder Maisprach wohnen. Freiwillige fahren die betroffenen Personen in ihren Autos zum Arzt, ins Spital oder zur Therapie und wieder nach Hause.
Möchten auch Sie mithelfen, älteren oder beeinträchtigten Menschen Mobilität zu schenken und bringen folgendes mit: * Freude am Kontakt mit Menschen und Geduld im Umgang mit älteren Personen * eigenes Auto und gültiger Führerschein * Alter: bis max. 80 Jahre * Bereitschaft, an Fahrtrainings teilzunehmen?
Dann melden Sie sich gerne beim zuständigen Gemeinderat, Thomas Zumbrunn, Tel. 079 455 07 06, thomas.zumbrunn@buus.ch.
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Baugesuch
Mitteilung vomRiederenhof GmbH, Laufstall / Jauchegrube, Parzelle 3782, Riederen 13, 4463 Buus. Auflagefrist: 24.08.2026
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