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Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton
Mitteilung vomDie anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.
Allgemeine Lage
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:- Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
- Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)DateienLinks - Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
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Mitteilung vom -
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Kanton Basel-Landschaft erlässt Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse
Mitteilung vomDie anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.
Allgemeine Lage
Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 03. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in der Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und die Birsig droht auszu-trocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Nieder-schlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
• Für die Birsig und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt na-mentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig) -
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SRK-Fahrdienst Buus–Maisprach neu organisiert
Mitteilung vomDer Fahrdienst der Gemeinden Buus und Maisprach wird neu zusammengeführt und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Baselland (SRK BL) betrieben.
Das Angebot richtet sich an Personen im AHV-Alter sowie an mobilitätseingeschränkte Einwohnerinnen und Einwohner und ermöglicht Fahrten zu Arztterminen, Spitalbesuchen oder Therapien.
Alle wichtigen Informationen zum Angebot, zu den Tarifen sowie zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Infoblatt.
Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Gemeinden.
Dateien -
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Bewilligung Bike-Projekt Möhlinbachtal
Mitteilung vomDer Kanton Aargau (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) hat den Einwohnergemeinden Buus und Maisprach beantragt, im Rahmen des Projekts „Bikeprojekt Region Möhlinbachtal“ einen Mountainbike-Trail beziehungsweise ein zusammenhängendes Routennetz auszuschildern.
Da sich Teile der geplanten Strecken auf den Gemeindegebieten von Buus und Maisprach befinden, braucht es dafür die Bewilligung der beiden Einwohnergemeinden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen können die Gemeinden ein entsprechendes Gesuch nur bewilligen, wenn vorgängig das Einverständnis des Amts für Wald und Wild beider Basel eingeholt wird. Dieses Einverständnis stellt eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens dar (§ 15 kWaV).
Mit dem Schreiben vom 17. Juni 2026 hat das Amt für Wald und Wild beider Basel zum Vorhaben Stellung genommen und sein Einverständnis unter Auflagen erteilt. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Gemeinderat das vorliegende Projekt als nicht forstliche Kleinbaute bewilligen kann. Die beiden Gemeinderäte haben das Gesuch ebenfalls bewilligt. Der Entscheid der Gemeinderäte und die Pläne können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Homepage der Gemeinden www.maisprach.ch und www.buus.ch einzusehen.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist nach Massgabe von § 20a Verwaltungsverfahrensgesetz BL kostenpflichtig. -
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Kanton Basel-Landschaft erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Mitteilung vomDie anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:- Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
DateienLinks - Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
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Update: Kanton Basel-Landschaft erlässt neue zusätzliche Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit
Mitteilung vom -
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Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit
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1.-August-Feier
Mitteilung vomDer Gemeinderat lädt die Bevölkerung herzlich zur diesjährigen Bundesfeier am Samstag, 1. August 2026, auf dem Vorplatz der Mehrzweckhalle ein. Als Gastrednerin dürfen wir Fabienne Ballmer, Unternehmerin und Präsidentin von GastroBaselland, bei uns begrüssen.
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Baubewilligungen in Buus – was gilt?
Mitteilung vomIn der Gemeindeverwaltung gehen regelmässig Fragen zur Einreichung von Baugesuchen ein. Grundsätzlich gilt: Jede Erstellung, Änderung oder Zweckänderung einer Baute oder Anlage ist bewilligungspflichtig.
Dabei wird zwischen zwei Verfahren unterschieden:
Ordentliches Baugesuch
Ein ordentliches Baugesuch ist erforderlich bei grösseren oder baulich wesentlichen Vorhaben, zum Beispiel:
- Neubauten (z. B. Wohnhäuser, Garagen, Gewerbebauten)
- Grössere An-, Auf- oder Umbauten
- Wesentliche Zweckänderungen (z. B. Umnutzung von Gebäuden)
- Grössere Terrainveränderungen oder hohe Stützmauern ab 1.20 Meter
Die Bewilligung erfolgt durch das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Webseite des Kantons:
👉 https://www.bl.ch (Rubrik Baugesuche / Bauinspektorat)Kleinbaugesuch
Für kleinere Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren bei der Gemeinde, beispielsweise:
- Kleinbauten wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen (bis ca. 12 m² und 2.5 m Höhe)
- Gedeckte Pergolas
- Temporäre Fahrnisbauten (z. B. Zelte oder Container für max. 6 Monate)
- Kleinere Anlagen wie Antennen
- Renovationsarbeiten an geschützten Gebäuden
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone
Diese Gesuche werden direkt durch die Gemeinde Buus geprüft und bewilligt.
Alle Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Gemeindehomepage:
👉 https://www.buus.ch (Rubrik Online-Schalter / Kleinbaugesuch)Klären Sie im Zweifelsfall frühzeitig ab, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben gilt. Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gerne beratend zur Seite.