Online-Schalter

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    Abfallentsorgung
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    Abfallsammelstelle

    Die Entsorgungsstelle der Gemeinde Buus befindet sich beim Dreschschopf, Hauptstrasse 29.

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    Abmeldung aus der Gemeinde

    Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können,  müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzug abmelden.

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    Abwart (Schulliegenschaften, Mehrzweckhalle, Gemeindeverwaltung)

    Christian Schweizer
    079 451 47 31

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    Abwassergesuch

    GRG Ingenieure AG
    Keltenweg 31
    4460 Gelterkinden

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    Abwasserreglement
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    Adressänderung / Umzug innerhalb Buus

    Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle ummelden oder elektronisch via eUmzug.

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    Amtliche Vermessung / Situationsplan

    Wenn Sie für ein Baugesuch oder für andere Zwecke einen Situationsplan benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Nachführungsgeometer Jermann Ingenieure + Geometer AG, Sissach.

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    Anmeldung in Buus

    Herzlich willkommen in Buus!

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzug. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. 

    Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

    Schweizer Staatsbürger:

    • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
    • Krankenkassenkarte
    • Mietvertrag
    • Hundeausweis falls Hundebesitzer

    Ausländische Staatsangehörige:

    • gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Ausländerausweis
    • Krankenkassenkarte
    • Mietvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Hundeausweis falls Hundebesitzer

     

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    Anmeldung zur öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV)

    Die Anmeldung in 2 Schritten:

    1. Online-Anmeldung

    2. Das RAV ruft Sie in der Regel innert 24 Stunden an, um die Anmeldung abzuschliessen. Sie erhalten die Einladung zum ersten Beratungsgespräch, welches innert 15 Tagen nach der Anmeldung stattfindet.

    Für die Online-Anmeldung halten Sie bitte den Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder den Krankenversicherungsausweis bereit. Ausländerinnen und Ausländer benötigen zusätzlich den Ausländerausweis.

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    Aufgrabgesuch Gemeindestrasse

    Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für die Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch Gemeindestrasse" einzureichen.

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    Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
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    Baugesuche

    Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten. 

    Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.

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    Beglaubigungen

    Die Gemeindeverwaltung beglaubigt Unterschriften, Abschriften (Fotokopien) und Auszüge.

    Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) auszuweisen.

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    Benützungsreglement Gemeindesaal
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    Benützungsreglement Mehrzweckhalle
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    Bestattungs- und Friedhofreglement
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    Bestattungswunsch
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    Betreibungsregisterauszug bestellen

    Sie können einen Auszug aus dem Betreibungsregister über die eigene Person, über eine Unternehmung oder eine Drittperson bestellen.
    Bei Auszügen über andere Personen oder Unternehmen ist zwingend ein Interessensnachweis hochzuladen.
    Betreibungsregisterauszüge können über aktuell im Kanton wohnhafte Personen sowie früher im Kanton wohnhafte resp. im Handelsregister BL eingetragene Firmen erstellt werden.
    Betreibungsregisterauszüge werden ausschliesslich auf dem Postweg versendet.

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    Feuerungskontrolle

    Das neue Reglement über die Feuerungskontrolle ist in Kraft getreten. Dies bedeutet auch, dass die Feuerungskontrolle neu organisiert wird. Die Administration der Feuerungskontrolle erfolgt neu durch die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft.

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    Feuerwehrreglement
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    Gelegenheitswirtschaftspatent und Freinachtsgesuch

    Für Anlässe und Gelegenheitswirtschaften (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurationsbetriebs sieht das kantonale Gastgewerbegesetz eine Bewilligungspflicht vor. Das Einreichen eines Gesuches ist notwendig. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde erteilt. 

    Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto ist die Abteilung Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL zuständig. 

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    Gemeindeordnung
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    Heimatausweis

    Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/in? Dann benötigen Sie einen Heimatausweis, um sich als Wochenaufenthalter/in in dieser Gemeinde anzumelden.
    Sie können den Ausweis direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen oder mittels Formular bestellen. 

    Preis: CHF 10.00
     

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    Hundehaltung

    Registrierung als Ersthundehalter/-in
    Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in in der Gemeinde registrieren. Die Gemeinde legt für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. Daraufhin erhalten Sie von AMICUS die Logindaten für die Datenbank.

    Anmelden des Hundes in der Gemeinde
    Bei der Übernahme eines Hundes müssen folgende Dokumente der Gemeinde zugestellt werden:

    • Heimtierausweis / Hundeausweis oder Impfausweis mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer
    • Bewilligung für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes
    • Für von der Hundesteuer befreite Hunde ist der entsprechende Nachweis einzureichen

    Abmelden des Hundes
    Verstirbt Ihr Hund oder wechseln Sie Ihren Wohnsitz, dann melden Sie dies innert 14 Tagen der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail.

    Halterwechsel
    Wechselt der Hundehalter oder die Hundehalterin, müssen Sie dies innert 14 Tagen der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail melden. Bei einem Halterwechsel muss der neue Hundehalter oder die neue Hundehalterin im AMICUS registriert sein.
     

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    Hundereglement
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    Identitätskarte

    Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde vor. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

    Bitte bringen Sie ihre bestehende Identitätskarte mit. Falls Sie die Identitätskarte verloren haben, bringen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung mit.

    Gebühren / Gültigkeiten:

    Erwachsene (ab 18 Jahren)                              10 Jahre            Fr. 70.--

    Kinder / Jugendliche (unter 18 Jahre)                 5 Jahre            Fr. 35.--

    Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.

    Bei minderjährigen Kindern muss eine Einwilligungserklärung  mitgebracht werden. Ausnahme: bei verheirateten Eltern / verwitwetem Elternteil

    Benötigen Sie ebenfalls einen Pass? Dann lohnt es sich der Kombi-Antrag (Pass und Identitätskarte). Bitte erkundinge Sie sich unter der Dienstleistung: Pass.

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    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden-Sissach
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    Kleinbaugesuch

    § 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, für welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen, der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt:

    • Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12.00m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50m ab gewachsenem Terrain aufweist.
    • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
    • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des Strasseneigentümers.
    • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
    • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
    • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplans oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
    • Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

    Kleinbaugesuche sind mit dem Gesuchsformular "Kleinbaugesuch" der Gemeinde einzureichen.

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    Neophyten-Flugblatt 2024
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    Niederlassungsbescheinigung

    Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, stellen wir Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus. 

    Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter, telefonisch oder mit untenstehendem Kontaktformular bestellen. 

    Preis: CHF 20.00

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    Pass

    Im Passbüro Basel-Landschaft kann ein biometrischer Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) beantragt werden. Es muss zwingend vorab ein Antrag per Internet oder telefonisch gestellt werden. Die Biometrieaufnahme erfolgt nur auf vereinbarten Termin.

    Die reine Identitätskarte muss im Kanton Basel-Landschaft weiterhin auf der Wohngemeinde / Einwohnerkontrolle beantragt werden.

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    Regionale Kadaversammelstelle Buus

    Ab dem 1. März 2024 heben die Gemeinden Maisprach, Nusshof und Wintersingen ihre kommunalen Kadaversammelstellen auf.

    Weshalb wurde das gemacht? In vielen Oberbaselbieter Gemeinden wurden im Jahr 2022 die kommunalen Kadaversammelstellen durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) kontrolliert. Die Gemeinden Buus, Maisprach, Nusshof und Wintersingen haben daraufhin vom ALV die Aufforderung zur Mängelbehebung ihrer Sammelstellen erhalten. Da es aus heutiger Sicht keinen Sinn macht, dass jede einzelne Kommune in eine kostspielige Sanierung investiert, haben sich die vier Gemeinden zusammengetan und eine regionale Kadaversammelstelle in Buus geschaffen.

    Wie sieht die neue Lösung aus? Annahme der Kadaver: Die Regionale Kadaversammelstelle Buus ist während den Öffnungszeiten durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Buus betreut. Es können tierische Abfälle und Kadaver bis maximal 50 kg entsorgt werden.

    Neuer Standort: Buus, Neuer Kirchweg 1a, Werkhof

    Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 09.00 – 09.30 Uhr
    Die Sammelstelle ist ausserhalb der Öffnungszeiten geschlossen und es ist verboten Kadaver zu deponieren. Nach Absprache mit dem jeweiligen Wasenmeister können in dringenden Fällen Tierkadaver auch ausserhalb der Öffnungszeiten entsorgt werden.

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    Wasserreglement

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