Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten.
Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.
Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten.
Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.