Für Anlässe und Gelegenheitswirtschaften (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurationsbetriebs sieht das kantonale Gastgewerbegesetz eine Bewilligungspflicht vor. Das Einreichen eines Gesuches ist notwendig. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde erteilt.
Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto ist die Abteilung Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL zuständig.