Registrierung als Ersthundehalter/-in
Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in in der Gemeinde registrieren. Die Gemeinde legt für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. Daraufhin erhalten Sie von AMICUS die Logindaten für die Datenbank.
Anmelden des Hundes in der Gemeinde
Bei der Übernahme eines Hundes müssen folgende Dokumente der Gemeinde zugestellt werden:
- Heimtierausweis / Hundeausweis oder Impfausweis mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer
- Bewilligung für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes
- Für von der Hundesteuer befreite Hunde ist der entsprechende Nachweis einzureichen
Abmelden des Hundes
Verstirbt Ihr Hund oder wechseln Sie Ihren Wohnsitz, dann melden Sie dies innert 14 Tagen der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail.
Halterwechsel
Wechselt der Hundehalter oder die Hundehalterin, müssen Sie dies innert 14 Tagen der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail melden. Bei einem Halterwechsel muss der neue Hundehalter oder die neue Hundehalterin im AMICUS registriert sein.