Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Mitteilung vom

Projektbeschreibung

S-2420062.1
Transformatorenstation Buus Hardhöfe
- Ersatzneubau auf der Parzelle 3984 

Koordinaten: 2633974/ 1126136

L-0143226.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen BUU Hardhöfe und BUU Rütihöfe
- Einschlaufung der TS BUU Hardhöfe auf den Parzellen 3984, 3985, 3992, 3995, 3998 und 3999 

Koordinaten: von 2633846/ 1126123 nach 2633974 / 1126136

L-2420065.1
 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen BUU Hardhöfe und BUU Mettli
 - Einschlaufung der TS BUU Hardhöfe auf den Parzellen 3984, 3985, 3992, 3995, 3958, 3964, 3965 und 3965 

Koordinaten: von 2633974/ 1126136 nach 2633578 / 1261286 

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

 

Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen

Die Gesuchsunterlagen werden vom 7. Juni bis zum 8. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung Buus öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
 

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

 

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/3875/65de03a5online zur Einsicht zur Verfügung. 

 

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). 

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmen­strasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

 

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
 

Kontaktstelle

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
 

Frist

Ablauf der Frist: 08.07.2024