Beglaubigungen

Die Gemeindeverwaltung beglaubigt Unterschriften, Abschriften (Fotokopien) und Auszüge.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) auszuweisen.

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