Identitätskarte

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde vor. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Bitte bringen Sie ihre bestehende Identitätskarte mit. Falls Sie die Identitätskarte verloren haben, bringen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung mit.

Gebühren / Gültigkeiten:

Erwachsene (ab 18 Jahren)                              10 Jahre            Fr. 70.--

Kinder / Jugendliche (unter 18 Jahre)                 5 Jahre            Fr. 35.--

Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.

Bei minderjährigen Kindern muss eine Einwilligungserklärung  mitgebracht werden. Ausnahme: bei verheirateten Eltern / verwitwetem Elternteil

Benötigen Sie ebenfalls einen Pass? Dann lohnt es sich der Kombi-Antrag (Pass und Identitätskarte). Bitte erkundinge Sie sich unter der Dienstleistung: Pass.

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