Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für die Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch Gemeindestrasse" einzureichen.
Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für die Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch Gemeindestrasse" einzureichen.