Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Revision Zonenvorschriften Siedlung

Mitteilung vom

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Buus für die Revision der Zonenvorschriften Siedlung das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. 

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einbringen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen liegen vom Montag, 10. Juli 2023 bis zum Freitag, 1. September 2023 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Buus, Hemmikerstrasse 7, 4463 Buus, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.buus.ch, aufgeschaltet.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

 

Der Gemeinderat.