Öffentliches Mitwirkungsverfahren – Revision Grundwasserschutzzonen Wasserries-letenquellen der Wasserversorgung Buus

Mitteilung vom

Die Wasserriesletenquellen der Wasserversorgung Buus decken rund 15% des Bedarfs an Trinkwasser in unserer Gemeinde ab. Die aktuell gültigen Grundwasserschutzzonen der Wasserriesletenquellen sind veraltet und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Neu werden aufgrund der gelten Gewässerschutzverordnung eine Schutzzone S1 für die Fassungsbreiche sowie eine weitere Schutzzone Sm definiert. Davon betroffen sind lediglich Waldparzellen im Gebiet Farnsberg, welche zum grössten Teil im Besitz der Einwohner- und der Bürgergemeinde Buus stehen.

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Buus für die Revision der Grundwasserschutzzonen Wasserriesletenquellen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. 

Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 1. Mai 2025 bis zum Freitag, 30. Mai 2025 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Hemmikerstrasse 7, 4463 Buus auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.buus.ch, aufgeschaltet. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 30. Mai 2025 schriftlich an den Gemeinderat Buus einzureichen. 

 

Gemeinderat Buus